Oftmals erschweren Compliance Vorgaben das Payroll Management mit externen Dienstleistern oder Unternehmen. Mit unserem Payroll-Service halten wir die passenden Lösungen für Sie bereit.
Ihre Payroll in besten Händen
Sie haben einen Freiberufler oder anderen Subunternehmer im Einsatz, aber können aus internen Compliance Anforderungen oder vertraglichen Gründen kein direktes Vertragsverhältnis schließen? Dann sind Sie bei uns richtig! Wir übernehmen für Sie die gesamte Rechnungsabwicklung für Ihre externen Subunternehmer und bieten Ihnen dabei folgende Leistungen:
Individuelle Vertragsinhalte
Wir spiegeln Ihre Vertragsinhalte 1:1 nach Ihren Wünschen gegenüber den Subunternehmen wider.
Honorarübernahme
RaaS zahlt das gesamte Honorar, auch bei komplexen Transaktionen ins Ausland und in Fremdwährungen.
Abwicklung
Wir klären alle Fragen zu Vertrag und Abrechnung mit Ihren Subunternehmern.
Ihre Vorteile im Überblick
Auslagerung sorgt für weniger Aufwand und Zeitersparnis
Einfache Umsetzung komplexer Verträge
Flexible Zahlungsziele und Skonto gegenüber Subunternehmern
Unser Payroll-Service: unkompliziert und fair
Noch nie war es einfacher, sein Payroll Management auszulagern. Schildern Sie uns einfach Ihr Anlegen telefonisch oder per Kontaktformular. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein anschließendes Angebot, sofern alle Rahmenbedingungen passen. So arbeiten wir z. B. nur mit Subunternerhmern zusammen, die eine Steuernummer ihrer Firma vorlegen und die Bankdaten damit übereinstimmen. Das Besondere an unserem Service: Sie zahlen nur, wenn Sie auch selbst etwas verdienen. Üblicherweise beziehen wir einen festgelegten Betrag pro geleisteter Beratungsstunde. Entweder schicken Sie uns für die Zusammenarbeit einen Vertrag zu, oder wir arbeiten alternativ auf unseren Dienstleistungsvertrag. Der gesamte Prozess ist damit auch kurzfristig umsetzbar und absolut fair für alle Beteiligten.

Fallbeispiel
Herausforderung
Für ein Projekt für eine Planungsleistung möchte unser Kunde einen externen Experten einsetzen. Allerdings ist dieser zwar deutscher Staatsbürger, hat aber seinen Firmensitz in China und ein Bankkonto mit chinesischer Währung. Aufgrund von Firmenrichtlinien darf der Kunde allerdings nur Geld auf europäische Konten in Euro überweisen.
Lösung
Damit unser Kunde seinen externen Experten einsetzen kann, schließen wir einen Vertrag mit der chinesischen Firma des Subunternehmers und zahlen diese in der lokalen Währung aus. Unser wiederum schließt einen Vertrag mit uns und zahlt uns für die Leistung, die von der chinesischen Firma erbracht wies, aus. Dabei kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung, ebenso wie um gesetzliche Meldepflichten und Währungsschwankungen.
Weitere Leistungen
Sie sind interessiert?
Sie möchten mehr über uns und unsere Leistungen wissen? Wir sind gerne persönlich für Sie da.
Adresse
RaaS GmbH
Hansaallee 201
40549 Düsseldorf
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