Skip to main content

Vertragsabwicklung

Es gibt viele Umstände, die Unternehmen in der Vertragsabwicklung mit Endkunden oder Subunternehmern vor Herausforderungen stellen. Wir finden die passende Lösung für Sie.

weiter

Vertragsabwicklung leicht gemacht

Häufig sind Gerichtsstände oder Firmensitze im Ausland nicht vereinbar mit Compliance Regeln von Unternehmen, was eine Zusammenarbeit erschwert. Für die meisten Fälle findet die RaaS mit ihren flexiblen Modellen eine passende Lösung für die Vertragsabwicklung. Wir schließen mit Ihrem Endkunden ein direktes Vertragsverhältnis und setzen Ihren Subunternehmer ein. Mit Ihnen schliessen wir ebenfalls einen Dienstleistungsvertrag und treten in diesem Fall als Kunde auf. Sie stellen uns die Leistung in Rechnung und die RaaS wiederum stellt dem Endkunden eine Rechnung.

Ihre Vorteile im Überblick

Umgehung von Compliance Regularien

Zugang zu Unternehmen, mit denen Sie normalerweise nicht zusammenarbeiten können. 

Wir übernehmen das Honorar und die Rechnungsstellung

Verträge einfach abwickeln mit RaaS

Sie möchten einen Vertrag über uns abwickeln lassen? Das geht ganz einfach. Sie schicken uns einfach Ihren Dienstleistungsvertrag oder eine Bestellung Ihres Endkunden zu. Wenn alle Rahmenbedingungen passen, treten wir mit Ihrem Endkunden in Kontakt und schließen mit diesem einen Vertrag über die Dienstleistung. Sie wiederum schließen einen direkten Vertrag mit uns. Auf diesem Wege können Sie mit Unternehmen zusammenarbeiten, mit denen Sie ansonsten nicht zusammenkommen würden.

Fallbeispiel

Herausforderung

Der Kunde möchte externe Experten für Projekte einsetzen. Aufgrund von Bedenken hinsichtlich Scheinselbständigkeit/ Haftungsrisiken möchte der Kunde kein direktes Vertragsverhältnis mit den externen Experten eingehen, obwohl die Laufzeit nur 3 Monate beträgt und die Berater als Spezialisten in Projekten eingesetzt werden. Hinzu kommen interne Compliance Vorgaben, die eine Zusammenarbeit auf direktem Wege unmöglich machen.

Lösung

Die RaaS schließt einen Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden über die Leistung und den einzelnen Subunternehmern, die als Erfüllungsgehilfen eingesetzt werden. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und den externen Beratern kommt nicht zustande. Die internen Compliance Standards können dadurch eingehalten und die Berater:innen für das Projekt eingesetzt werden.

Weitere Leistungen

Payroll-Service

mehr erfahren

IT-Beratung

mehr erfahren

Sie sind interessiert?

Sie möchten mehr über uns und unsere Leistungen wissen? Wir sind gerne persönlich für Sie da.

Adresse

RaaS GmbH

Hansaallee 190

40547 Düsseldorf

Kontakt

T: +49 (0)211 54215194

E: info@raas.gmbh

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

© 2024 RaaS GmbH